SUVA – Faktisches Leiterverbot

Auszug aus der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Diese Publikation richtet sich an alle, die tragbare Leitern benützen oder Arbeiten in erhöhter Lage planen. Tragbare Leitern werden häufig eingesetzt – sei es am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Sie sind einfach in der Handhabung, lassen sich ohne Hilfsmittel transportieren und an verschiedenen Orten aufstellen. Für viele Anwendungen gibt es heute jedoch sicherere Arbeitsmittel, z. B. Hubarbeitsbühnen, Rollgerüste und Podestleitern. Deshalb gilt beim Planen der Arbeiten stets der folgende Grundsatz: Verwenden Sie tragbare Leitern nur, wenn es keine geeignetere Alternative gibt!

Jedes Jahr ereignen sich in der Schweiz 6 000 Berufsunfälle beim Arbeiten mit Leitern. Im Durchschnitt verlieren dabei jährlich 4 Personen ihr Leben. Zudem werden über 100 Mitarbeitende invalid. Dies sind rund 10 Prozent aller anerkannten Invalidenrenten, die infolge Berufsunfällen und Berufskrankheiten gesprochen werden. Die Zahlen machen deutlich, dass es sich lohnt, hier einen Schwerpunkt in der Prävention zu setzen.

Art. 21
Arbeiten von tragbaren Leitern aus
Von tragbaren Leitern aus dürfen Arbeiten nur ausgeführt werden, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist.
Ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m dürfen Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein und es sind Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen.

Die Verordnung – Art. 21 Arbeiten von tragbaren Leitern aus – kommt somit faktisch einem Leiterverbot gleich. Wir müssen Fenster und Storen von aussen reinigen, welche nicht geöffnet werden können, bzw. Festverglasungen sind. Nun haben wir die Möglichkeit, ab dem 1. Stockwerk folgende Hilfsmittel einzusetzen:

  • Gerüst / Rollgerüst
  • Hebebühne
  • Reinwassergeräte mit wasserführende Teleskopstangen

Etwas anderes kommt bei unserer Tätigkeit nicht in Frage. Und da wir geeignete Alternativen zur tragbaren Leiter haben, kann die Leiter ab einer Höhe von 2 Metern nicht mehr eingesetzt werden – ausser Sie können sich sichern (wo auch immer dies möglich sein sollte)!

Oberhalb haben wir bereits die alternativen Hilfsmittel aufgelistet. Aber welche der obenerwähnten Alternativen ist für uns auch anwendbar? Ich denke es ist klar, dass grundsätzlich nur das Reinwassersystem in Frage kommt!

Hier können Sie die „Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten“ herunterladen – PDF.

In diesen Kategorien finden Sie deshalb geeignete Geräte und Systeme für die Reinigung mit Reinwasser.